Bei der Frequenzzuteilung handelt es sich um einen nationalen Prozess. Dieser basiert auf §55 TKG in Verbindung mit den Betreiberlizenzen. Die Bundesnetzagentur (im Speziellen die Aussenstelle Rostock) bewertet die Anträge durch eine Funkverträglichkeitsuntersuchung auf Basis des HCM-Algorithmus.
Die Betriebserlaubnis ist an standortbezogene, funktechnische Parameter gekoppelt, eine Änderung relevanter HF-Parameter bedingt einen erneuten Antragsprozess.
